Seit dem 01.01.2003 sind mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23.12.2003 (BGBl 2003 I S.
Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH sind Rabatte - abhängig vom verwirklichtem Sachverhalt - entweder als Entgeltsminderung oder als Entgelt von dritter Seite zu behandeln. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Herstellerrabatte nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz ist deshalb entsprechend der unten aufgeführten Leistungsbeziehungen/Abrechnungswege wie folgt zu beurteilen.
Die Medikamente werden von den Herstellern über einen oder mehrere Zwischenhändler an die Apotheken geliefert. Die Erstattung des Rabatts erfolgt zwischen dem Hersteller und der Apotheke.
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