Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass sich die Finanzbehörden der Länder vor Erteilung einer verbindlichen Auskunft bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr oder supranationaler Einrichtungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro gegenseitig und das BMF nachrichtlich mit kurzer Einlassungsfrist informieren.
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