Autoren lassen in der Regel ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche (Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten) durch die Verwertungsgesellschaft VG Wort wahrnehmen. Dabei vereinnahmt, verwaltet und verteilt VG Wort die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Autoren.
Bis zur BGH-Entscheidung vom (Az.
Als Reaktion auf das Urteil wurde im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) im neuen § 27 a VGG Autoren die Möglichkeit eingeräumt, ihren Verlag durch ein Zustimmungs- oder Abtretungsverfahren an ihren gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu beteiligen.
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