Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 01. Juli 2010 - Az.
Auch die Beschwerde gegen den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juli 2010 - Az. - wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung einer Gebührenfestsetzung hat der BFH mit Beschluss vom 30. März 2011 - Az. - zurückgewiesen.
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