Hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte ist beim BFH erneut ein Verfahren anhängig geworden. Es handelt sich dabei um die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 01. Juli 2010 - Az.
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