FinMin Hamburg - Verfügung vom 31.07.2009
51 - S 0284 - 011/09

FinMin Hamburg - Verfügung vom 31.07.2009 (51 - S 0284 - 011/09) - DRsp Nr. 2009/80509

FinMin Hamburg, Verfügung vom 31.07.2009 - Aktenzeichen 51 - S 0284 - 011/09

DRsp Nr. 2009/80509

Bekanntgabe und Zustellung von steuerlichen Verwaltungsakten an Empfänger in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein;

Das BMF weist erneut darauf hin, dass es unzulässig ist, steuerliche Verwaltungsakte an Empfänger in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein unmittelbar durch die Post zu übermitteln, weil diese Staaten ein solches Vorgehen als Verletzung ihrer territorialen Souveränität betrachten. Unzulässig ist sowohl die Übersendung mit einfachem Brief als auch die Zustellung mittels Einschreiben/Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein (vgl. Nr. 3.1.4.1 des Anwendungserlasses zu § 122 AO).