FinMin Hessen - Erlass vom 01.12.2004
S 0853 A - 83 - II 12

FinMin Hessen - Erlass vom 01.12.2004 (S 0853 A - 83 - II 12) - DRsp Nr. 2008/88616

FinMin Hessen, Erlass vom 01.12.2004 - Aktenzeichen S 0853 A - 83 - II 12

DRsp Nr. 2008/88616

Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2005 und zur Eignungsprüfung 2005 ; BStBl 2005 I S. 66

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2005 und der Eignungsprüfung 2005 wird voraussichtlich vom

11. bis 13. Oktober 2005

stattfinden.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberater- und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36, 37a und 156 StBerG.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder zur Eignungsprüfung ist bei der zuständigen Landesfinanzbehörde zu beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung beruflich tätig ist oder bei fehlender hauptberuflicher Tatigkeit seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Bewerber vorwiegend aufhält.

Bewerber, die ihre Zulassung in Hessen beantragen müssen, werden gebeten, den Antrag bis spätestens

30. April 2005

beim Hessischen Ministerium der Finanzen in 65021 Wiesbaden, Postfach 31 80, einzureichen.

Die Zulassung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen. Der Vordruck kann über das Internet www.hmdf.hessen.de/beruf/steuerberater/index.htm abgerufen oder beim Hessischen Ministerium der Finanzen schriftlich angefordert werden (Telefax: 06 11/32 22 02).