Das auf Seite 2 des Bezugserlasses aufgeführte Beispiel ist mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an in folgender Fassung anzuwenden:
Der Grundbesitzwert für das Erbbaurecht beträgt 100.000 €. Ein angemessener Erbbauzins würde 8.000 € p.a. betragen, der tatsächlich zu zahlende Erbbauzins beträgt aber nur 2.000 € p.a. und ist damit um 6.000 € p.a. zu niedrig. Daraus errechnet sich folgende schenkungsteuerliche Bereicherung:
6.000 € × 100.000 €/8.000 € = 75.000 €
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