Durch Unwetter Ende Juni und Mitte Juli dieses Jahres sind in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen katastrophale Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Mit Hilfsaktionen, Spenden und ehrenamtlichem Engagement werden die vom Hochwasser Betroffenen derzeit vielfach unterstützt. Es ist daher angezeigt, die länderübergreifende Hilfsbereitschaft auch durch steuerliche Maßnahmen zu flankieren.
In Abstimmung mit Bund und Ländern gilt Folgendes:
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