Wegen der faktischen Doppelbelastung bestimmter Fahrzeughalter mit deutscher und griechischer Kraftfahrzeugsteuer bzw. einer zusätzlichen Belastung mit portugiesischen Zollgebühren hat sich das FinMin mit einer Erstattung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer im Billigkeitswege einverstanden erklärt. Die in diesen Ländern erhobenen Eingangsabgaben und Zollgebühren sind innergemeinschaftlich mit der Schaffung des EU-Binnenmarktes entfallen. Die Gründe für die o.g. Billigkeitsmaßnahmen bestehen daher nicht mehr fort. Die Bezugserlasse werden hiermit aufgehoben.
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