Erlasse vom und 03.11.1999 und 25.01.2002 - Az.w.o. -
Mit den Erlassen vom 03.11.1999 und 25.01.2002 hat das FinMin Niedersachsen für die Steuerfreistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland ansässige ehemalige Arbeitnehmer nach den
In einem beim Niedersächsischen Finanzgericht anhängigen Klageverfahren ist streitig, ob die Freistellung von Ruhegehaltszahlungen gemäß Art.
Hierzu wird im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer folgende Auffassung vertreten:
Eine Antragsgebundenheit nach dem
Damit sind die vereinfachten Verfahren zur Freistellung von Ruhegehaltszahlungen auch bei in der Schweiz ansässigen Empfängern anwendbar.
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