FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.09.2000
S 2284

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.09.2000 (S 2284) - DRsp Nr. 2008/84887

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 15.09.2000 - Aktenzeichen S 2284

DRsp Nr. 2008/84887

§ 33 EStG Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten

Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder gilt für den Abzug von Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten nach § 33 EStG Folgendes:

Eine Familienmediation soll die selbstbestimmte und einvernehmliche Regelung psychosozialer und rechtlicher Probleme, insbesondere bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, ermöglichen. In diesem Verfahren werden die Scheidungsfolgeregelungen vorab in einem außergerichtlichen Vergleich durch die Ehegatten gemeinsam vereinbart. Das Ergebnis wird in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und i. d. R. notariell beurkundet. Auf dieser Grundlage kann die gerichtliche Ehescheidung durchgeführt werden. Anwaltliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vor Gericht können daher mit Hilfe der Mediationvermieden werden.