Nach H 17 (1) „Unentgeltliche Übertragung eines bebauten Grundstücks nach Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten”
Der BFH hat in seinem Urteil vom 1. Juli 2008,
Die Grundsätze dieses Urteils sind auch auf die Schenkung eines bebauten Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten zu übertragen. An den hiervon abweichenden Regelungen des H 17 (1)
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