Der im Bezugserlass unter Tz. 4 mitgeteilte Verteilungsschlüssel wird ab dem 1.1.2007 wie folgt geändert:
Nordrhein-Westfalen
Aufteilung | 58,92 v.H. für die römisch-katholische Kirche |
40,97 v.H. für die evangelische Kirche | |
0,07 v.H. für die jüdischen Kultusgemeinden | |
0,04 v.H. für die alt-katholische Kirche |
Das FinMin bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|