Unter Bezugnahme auf den im BStBl. Teil I veröffentlichten gleichlautenden Erlass zu Kontrollmitteilungen für die Steuerakten des Erblassers und des Erwerbers (Az. 35-S 3900-4/28-27805) bittet das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, die betreffenden auf Euro umgestellten Beträge gleichermaßen in Tz. 1.3.2 der ErbStVA zu übernehmen:
Darüber hinaus wird zum 1.1.2002 auch der Betrag in Tz. 4.1 (vorletzter Absatz) von 500 DM auf 250 EUR umgestellt.
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