FinMin Sachsen - Erlass vom 03.11.2004
31 - S 0954 - 4/42 - 60467

FinMin Sachsen - Erlass vom 03.11.2004 (31 - S 0954 - 4/42 - 60467) - DRsp Nr. 2008/88581

FinMin Sachsen, Erlass vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 31 - S 0954 - 4/42 - 60467

DRsp Nr. 2008/88581

Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung 2005 ; BStBl 2004 I S. 1196

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2005 wird voraussichtlich vom 11. bis 13. Oktober 2005 stattfinden.

Bewerber, die bei der Antragstellung im Freistaat Sachsen vorwiegend beruflich tätig sind oder, wenn sie keine berufliche Tätigkeit ausüben, dort wohnen oder bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2005 bis spätestens

31. März 2005

bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz,

Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz,

einzureichen.

Die vorstehend genannten Termine gelten auch für Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung im Sinne des § 37a Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl 1975 I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl 2004 I S. 1427, 1442) geändert worden ist.

Die amtlich vorgeschriebenen Antragsvordrucke sowie ein Merkblatt über die Zulassung zur Prüfung können bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz schriftlich oder telefonisch (03 71/4 57 64 31) angefordert werden und stehen auch im Internet unter der Adresse „www.smf.sachsen.de” (unter „Steuern/Steuerberatungsrecht/Hinweise zur Steuerberaterprüfung”) zur Verfügung.