FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 05.05.1997
S 0130

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 05.05.1997 (S 0130) - DRsp Nr. 2008/83751

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 05.05.1997 - Aktenzeichen S 0130

DRsp Nr. 2008/83751

§ 30 AO Auskünfte an das Bundesamt für Finanzen (Außenstelle Berlin) - Gruppe Währungsumstellung -

Das Bundesamt für Finanzen ist als Prüfbehörde i. S. von § 1 Abs. 1 des Währungsumstellungsfolgengesetzes i. V. mit dem Währungsumstellungshandlungengesetz in einer Reihe von Fällen an die FÄ mit der Bitte um Erteilung von Auskünften aus den Steuerakten bzw. Übersendung der Steuerakten zur Einsicht herangetreten.