FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.11.1997
S 1505

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.11.1997 (S 1505) - DRsp Nr. 2008/83766

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 17.11.1997 - Aktenzeichen S 1505

DRsp Nr. 2008/83766

§ 30a AO Ausfertigung von Kontrollmitteilungen bei der Betriebsprüfung von Kreditinstituten und Banken

Nach übereinstimmender Auffassung der obersten FinBeh des Bundes und der Länder sind Prüfungshandlungen zur Gewinnung von Kontrollmaterial im Rahmen der Außenprüfung auch bei Kreditinstituten und Banken zulässig und notwendig. Grundsätzlich können aus allen Konten, die nicht ausdrücklich in § 30a Abs. 3 AO erwähnt sind, Kontrollmitteilungen gefertigt werden (§ 194 Abs. 3 AO). Weder § 30a Abs. 1 noch Abs. 3 AO stehen dem entgegen.

Der FinMin verweist insoweit auf das der Anl. 1 beigefügte Schreiben (hier nicht abgedruckt) des Staatssekretärs im BMF, Dr. Jürgen Stark, an den Bundesverband Deutscher Banken v. 2. 5. 1997 und das Urt. des BFH v. 18. 2. 1997 - VIII R 33/95 - BStBl II S. 499).