Die Volks- und Raiffeisenbanken übermitteln bei Anlagen zum Wohnungsbau im gesamten Bundesgebiet keine elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen, sondern stellen Papierbescheinigungen aus. Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer wird es für die Anlagejahre 2017 und 2018 nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen Anträge auf Anwendung der Härtefallregelung genehmigt werden und der Nachweis der vermögenswirksam angelegten Leistungen in anderer Weise (hier Papierbescheinigung) erfolgt.
beigefügt.
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