Zum BMF-Schreiben vom 11. Mai 2021 (BStBl 2021 I S. 781) zu Garantiezusagen eines Kfz-Händlers war die Frage aufgekommen, ob sich die mit den genannten BMF-Schreiben einhergehenden Änderungen des Abschn. 3.10 Abs. 6 Nr. 3 UStAE auch auf Leasing-Fälle auswirken.
Ich bitte diesbezüglich die Auffassung zu vertreten, dass
die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung umsatzsteuerlich als eigenständige Leistungen anzusehen sind.
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