Zu den zivilrechtlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Ablaufs des Übergangszeitraums (sog. Brexit) auf Gesellschaften in der Rechtsform einer "private company limited by shares" (Limited) und der hinsichtlich der Bekanntgabe von Verwaltungsakten und des Vollstreckungsverfahrens zu ziehenden Folgerungen ist das BMF-Schreiben vom 30.12.2020,BStBl 2021 I S. 46, ergangen.
In Bezug auf die Umsatzsteuer bitte ich zu beachten, dass eine in Deutschland zivilrechtlich nicht rechtsfähige Limited Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sein kann.
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