Für eine Anwendung des § 2b Absatz 3 Nummer 1 UStG müssen die gesetzlichen Grundlagen so gefasst sein, dass die von einer jPöR benötigte Leistung ausschließlich von einer anderen jPöR erbracht werden darf (siehe dazu Rz. 41 des BMF-Schreibens vom 16.12.2016,BStBl 2016 I S. 1451). Nicht ausreichend ist z. B. die gesetzliche Regelung eines allgemein gehaltenen Kooperationsgebots, das im Nachgang durch untergesetzliche Vereinbarungen oder die tatsächliche Verwaltungspraxis ausgefüllt wird.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|