Einmalauszahlungen aus dem sog. Defined Contribution Pension Scheme (DCPS) der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) sind Einkünfte i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG (Bestätigung von Rn. 168 des BMF-Schreibens vom 19.08.2013,BStBl 2013 I S. 1087, in seiner aktuellen Fassung). Die Einmalzahlungen werden tarifermäßigt besteuert (§ 34 Abs. 1 EStG).
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