Mobilfunknetzbetreiber mieten flächendeckend Standorte an, um dort Funkfeststationen einrichten zu können. Gegenstand der Vermietung ist nur die Grundstücksnutzung. Als Standorte werden z.B. im Staatsbesitz befindliche Flächen und Gebäude, Kirchtürme, Wohngebäude, Hochhäuser und landwirtschaftlich genutzte Flächen angemietet. Die Mietdauer beträgt zwischen zehn und zwanzig Jahren.
Die Standortvermietungen sind nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder umsatzsteuerrechtlich folgendermaßen zu beurteilen:
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