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Im Kalenderjahr 2004 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
1. Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 47,92 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 43,50 Euro |
2. Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 86,26 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 78,30 Euro |
3. Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 162,94 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 147,90 Euro |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- | mit Standort in den alten Ländern | 57,51 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 52,20 Euro |
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