Zu der Frage, ob die verwaltende Tätigkeit eines Versicherungsvertreters für Versicherungsunternehmen zu den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten nach § 4 Nr. 11 UStG gehört und inwieweit diese Beurteilung mit dem Leitsatz 2 des BFH-Urt. v. 29. 6. 1987 (BStBl 1987 II S. 867, DStR 1987, S.
Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter von der USt befreit. Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeit erbracht werden. Die Umsätze haben allerdings aufgrund der erforderlichen engen Auslegung der Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG, die auf Art. 13 der 6. EG-Richtlinie v. 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften des Rates über USt (ABl. EG Nr. L 145, 1) beruhen, für den Beruf eines Versicherungsvertreters berufstypisch zu sein.
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