Anwendungsschreiben >BMF vom 17. 7. 2007 (BStBl I S. 542) Verfassungsmäßigkeit § 15 b EStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer "modellhaften Gestaltung" hinreichend bestimmt (>BFH vom 6. 2. 2014 - BStBl II S. 465). Verlustabzug in Erbfällen >R 10 d Abs. 9 Satz 12
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