Unselbständige Gebäudeteile Unselbständige Gebäudeteile sind z. B.: - Bäder und Schwimmbecken in Hotels, - Heizungsanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Klimaanlagen, Warmwasseranlagen und Müllschluckanlagen, außer wenn sie ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen, - Sprinkleranlagen, außer wenn mit ihnen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird, - Beleuchtungsanlagen, außer Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, (>Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05. 06. 2013 - BStBl I S. 734).- Umzäunung oder Garage bei einem Wohngebäude (>BFH vom 15. 12. 1977 - BStBl II 1978 S. 210 und vom 28. 06. 1983 - BStBl II 1984 S. 196); aber >H 7.1 (Garagen)
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