H 4.2 (9) EStHB2022
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 25.03.2013

H 4.2 (9) EStHB2022 Hinweise

H 4.2 (9) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Beispiele für zulässigerweise gebildetes gewillkürtes Betriebsvermögen: - Ein von einem freiberuflich Tätigen zur künftigen Betriebserweiterung erworbenes Grundstück kann gewillkürtes Betriebsvermögen sein (>BFH vom 15. 04. 1981 - BStBl II S. 618). - Ein Gewerbetreibender kann i. d. R. Grundstücke, die nicht zum notwendigen Privatvermögen gehören, z. B. Mietwohngrundstücke, als Betriebsvermögen behandeln, es sei denn, dass dadurch das Gesamtbild der gewerblichen Tätigkeit so verändert wird, dass es den Charakter einer Vermögensnutzung im nicht gewerblichen Bereich erhält (>BFH vom 10. 12. 1964 - BStBl III 1965 S. 377). Besonderheiten bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben