Banküberweisung Eine Einlage ist bei Zahlung durch Banküberweisung erst geleistet, wenn die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt ist (>BFH vom 11. 12. 1990 - BStBl II 1992 S. 232). Bodenschatz >H 4.2 (1) Einlage bei Ausbuchung einer Verbindlichkeit >H 6.12 Forschungszulage Zur Behandlung der Forschungszulage als Einlage bei Einzel- und Mitunternehmern >BMF vom 11. 11. 2021 (BStBl I S. 2277), Rn. 286 Gewillkürtes Betriebsvermögen >H 4.2 (1) Immaterielle Wirtschaftsgüter >R 5.5 Abs. 3 Satz 3 Namensrecht >H 5.5 Nutzungsänderung >H 4.2 (4) Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile Die bloße Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken kann nicht eingelegt werden; dies gilt auch für unentgeltlich erworbene dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte (>BFH vom 26. 10. 1987 - BStBl II 1988 S. 348 und vom 20. 09. 1990 - BStBl II 1991 S. 82). Personengesellschaften Die Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft oder anderen Gesamthandsgemeinschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt keine Einlage, sondern einen tauschähnlichen Vorgang dar (>BMF vom 29. 03. 2000 - BStBl I S. 462 und vom 11. 07. 2011 - BStBl I S. 713 unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 26. 07. 2016 - BStBl I S. 684).
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