H 46.3 EStHB2011
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 25.03.2013

H 46.3 EStHB2011 Hinweise

H 46.3 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abhängigkeit der Veranlagung vom Härteausgleich Eine Veranlagung ist unabhängig vom Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG durchzuführen, auch wenn dieser im Ergebnis zu einem Betrag unter 410 Euro führt (>BFH vom 2. 12. 1971 - BStBl 1972 II S. 278). Allgemeines

Die Voraussetzungen nach § Abs. Nr. sind nicht gegeben; der Arbeitnehmer ist nach § Abs. Nr. zu veranlagen. Härteausgleich nach § Abs. :