H 7 i EStHB2011
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 2013-03-25

H 7 i EStHB2011 Hinweise

H 7 i Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Bauherrenmodelle Zu den Besonderheiten bei Baumaßnahmen i. S. d. §§ 7 h und 7 i EStG im Rahmen von Bauherrenmodellen >BMF vom 20. 10. 2003 (BStBl I S. 546), RdNr. 10. Bescheinigungsbehörde Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden >BMF vom 4. 6. 2015 (BStBl I S. 506) Bescheinigungsrichtlinien Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien >BMF vom 21. 1. 2020 (BStBl I S. 169) Bindungswirkung der Bescheinigung - Sind die bescheinigten Aufwendungen steuerrechtlich den (nachträglichen) Herstellungskosten eines selbstständigen, vom Baudenkmal getrennten Wirtschaftsguts (z. B. den Außenanlagen, dem Grund und Boden, einer getrennt vom Baudenkmal errichteten Tiefgarage) zuzurechnen, sind die Finanzbehörden nicht an die Bescheinigung gebunden (>BFH vom 15. 10. 1996 - BStBl 1997 II S. 176). Ob ein zusätzlich errichtetes Bauwerk einen Bestandteil des als Denkmal geschützten Gebäudes oder ein selbstständiges neues Gebäude bildet, ist keine denkmalrechtliche, sondern eine steuerrechtliche Frage, die von den Finanzbehörden eigenständig zu prüfen ist (>BFH vom 14. 1. 2003 - BStBl II S. 916).