BFH - Urteil vom 01.02.2024
IV R 9/20
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 S. 1; EStG § 6 Abs. 3 S. 1; EStG § 6 Abs. 6 S. 1; UmwStG 2006 § 24 Abs. 1; UmwStG 2006 § 24 Abs. 2 S. 3; ZPO § 240; HGB § 161 Abs. 2; HGB § 116 Abs. 1; HGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 60 Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2024, 744
NWB 2024, 895
StX 2024, 215
NJW 2024, 1216
BBK 2024, 344
DB 2024, 1040
BFH/NV 2024, 625
EStB 2024, 113
StuB 2024, 319
DStRE 2024, 498
GmbH-StB 2024, 134
NZG 2024, 605
GmbH-Stpr. 2024, 183
FR 2024, 580
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 05.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1236/15

Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils; Erzielung eines Aufgabegewinns im Zuge der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft

BFH, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen IV R 9/20

DRsp Nr. 2024/4016

Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils; Erzielung eines Aufgabegewinns im Zuge der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft

1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesellschaftsvertraglicher oder sonstiger schuldrechtlicher Vereinbarungen nicht seine Kapitalbeteiligung, sondern seine Stellung als Kommanditist den Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der KG begründet. 2. Der Einbringende kann auch dann im Sinne von § 24 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes Mitunternehmer der Gesellschaft werden, wenn er im Zeitpunkt der Einbringung bereits zu 100 % am Vermögen, Gewinn und Verlust sowie an den Stimmrechten der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Es reicht aus, wenn sich seine maßgeblichen Gesellschaftsrechte absolut erhöhen.

Tenor