Das Land Niedersachsen verleiht ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München. Das Stipendium beträgt monatlich 1.500,00 EUR.
Die Stipendiaten sind nicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet; sie sind lediglich aufgefordert, an den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen (Vergaberichtlinien vgl. RdErl. d. MWK vom 3. August 1999, Nds. MBl. S. 566, m. W. v. 1. Januar 1999).
Aufgrund des Wegfalls der Verpflichtung zu einer Arbeitnehmertätigkeit ist ein Stipendium, das nach den ab 1. Januar 1999 geltenden Vergaberichtlinien gewährt wird, steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG, sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift ebenfalls erfüllt sind.
LSt-Kartei ND:
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