Nach dem Ergebnis einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene gilt, dass die Vereinfachungsregelung in Rz. 35 ff. des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2020 zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 1. Juli 2020 (BStBl 2020 I S. 584) auch auf die
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