Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 21.05.2024
S 1915-1#049

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 21.05.2024 (S 1915-1#049) - DRsp Nr. 2024/80240

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Erlass vom 21.05.2024 - Aktenzeichen S 1915-1#049

DRsp Nr. 2024/80240

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Mai dieses Jahres

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Diese ergeben sich aus dem nachfolgenden Katastrophenerlass des Saarlandes:

A. Einführung

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Geschädigt im Sinne dieses Erlasses ist, wer von dem Schadensereignis nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

B. Stundung im vereinfachten Verfahren