Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Bei der schenkungsteuerlichen Behandlung von Leistungen an eine Kapitalgesellschaft bitte ich von folgenden Grundsätzen auszugehen.
1 Allgemeines
Es ist zu unterscheiden zwischen Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft (Tz. 2) und Leistungen eines Dritten an eine Gesellschaft (Tz. 3).
2 Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft
2.1 Die Leistungsbeziehung Leistender - Gesellschaft
Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft sind keine freigebigen Zuwendungen an die Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Freigebigkeit der Zuwendung bereits dann ausgeschlossen, wenn die Zuwendung in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gesellschaftszweck steht (BFH-Urteile vom 1. Juli 1992 -
2.2 Steuerbare Zuwendung an Mitgesellschafter
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