Bisher lehnten es die AO -Referatsleiter mit großer Mehrheit ab, in Rechtsbehelfsverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Wertpapierveräußerungsgeschäften i.S. von § 23 EStG geltend gemacht wird, Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren.
Das Hessische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 1. November 2002 -
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