Nach Abschn. B) der Vfg. v. 7.7.1997 (USt-Kartei S 7200 Karte 15) gilt die ustl. Billigkeitsregelung für alle beschäftigungswirksamen Maßnahmen nach dem
Das
Hinsichtlich der Anwendung der Verfügung v. 7.7.1997 gilt daher folgendes:
Die für Maßnahmen nach §
die Maßnahmen der Sanierung eines im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücks dienen und
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