Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen wird durch das BMF-Schreiben vom 11.03.2010 (BStBl 2010 I S. 227) umfassend geregelt. Für vor dem 01.01.2008 abgeschlossene Vermögensübertragungsverträge bleibt das BMF-Schreiben vom 16.09.2004 (BStBl 2004 I S. 922) weiter anwendbar. Auf folgende, besonders oft bei der Gewährung von Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft vorkommende Sachverhalte wird hingewiesen:
Die Nutzungswertbesteuerung gilt seit 1999 nur noch bei denkmalgeschützten Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens in den alten Bundesländern.
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