Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuer-festsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Zinsen und Dividenden in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, in der Regel Kreditinstitute, vorgenommen. Die folgenden Übersichten sollen Ihnen Hinweise für die Anrechnung geben.
Die Übersichten beziehen sich auf unbeschränkt Steuerpflichtige, die aufgrund ihres Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen und Dividenden oder Zinsen aus Staaten erhalten, mit denen Deutschland ein
Zum Stand der
am 1. Januar 2011 vgl. BMF-Schreiben vom 12. Januar 2011, BStBl 2011 I, S. 69
am 01. Januar 2012 vgl. BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012, BStBl 2012 I, S. 108.
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