Durch das am 1.1.1992 in Kraft getretene Rentenreformgesetz (Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18.12.1989, BGBl 1989 I S.
Auf Besonderheiten, die sich auf nur im Beitrittsgebiet / in der ehemaligen DDR verwirklichte Tatbestände gründen, wird nicht eingegangen.
In den angeführten Beispielen wurde berücksichtigt, daß sich die Ertragsanteile bei Leibrenten (Tabelle in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 1994 und die Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten (Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV) ab dem Veranlagungszeitraum 1996 geändert haben.
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