Rundfunkanstalten beziehen Video- bzw. Filmaufnahmen, welche durch sog. „EB-Teams” (EB = elektronische Berichterstattung) erstellt werden. Diese „EB-Teams” stellen der Rundfunkanstalt ein Kamerateam (meist bestehend aus einem Kameramann und einem Tontechniker) zur Verfügung, das auf Weisung eines sog: Realisators der Rundfunkanstalt Filmaufnahmen in vertraglich festgelegter technischer Qualität erstellt. Die technische Leitung und Verantwortung während des Dreheinsatzes obliegt dem Kamerateam. Die Vergütung erfolgt aufgrund vereinbarter Stunden- bzw. Tagessätze. Individuelle, aufgeschlüsselte Vergütungen für Material, für einzelne Rechte oder Ähnliches finden nicht statt.
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