Nach Mitteilung der FÄ beantragen Steuerpflichtige vermehrt Ansässigkeitsbescheinigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Steuerverwaltung vorgesehen sind. Hierfür werden dem Finanzamt entweder ausländische Vordrucke vorgelegt oder es wird gebeten, eine formlose Ansässigkeitsbescheinigung auszustellen. Bei der Ausstellung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen bitte ich folgendes zu beachten:
Die Ansässigkeitsbescheinigung eines deutschen Finanzamts dient neben dem allgemeinen Nachweis der Abkommensberechtigung (Artikel
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