Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuer-festsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Zinsen und Dividenden in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, in der Regel Kreditinstitute, vorgenommen. Die folgende Übersicht soll Ihnen Hinweise für die Anrechnung geben.
Die Übersicht bezieht sich auf unbeschränkt Steuerpflichtige, die aufgrund ihres Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen und Dividenden oder Zinsen aus Staaten erhalten, mit denen Deutschland ein
Es ist beabsichtigt, die Übersicht jährlich auf den Stand zum 1. Januar zu aktualisieren.
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