Die Audi AG hat im Oktober 2008 ein sogenanntes „Leasing-Restwert-Modell” eingeführt, bei dem der Kfz-Händler den Neuwagen (ggfs. auch den Vorführwagen) im Wege eines Leasingvertrages an den Leasingnehmer vermittelt und das Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit von der Leasinggesellschaft (hier: Audi Leasing - Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH) zu einem zu Beginn des Leasingvertrages mit der Leasinggesellschaft vereinbarten Restwert am Ende der Leasinglaufzeit zurück erwirbt.
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