Es ist die Frage gestellt worden, ob Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis Fahrunterricht erteilen, jeweils bestimmen können, ob sie als AN oder freie Mitarbeiter tätig sind.
Die OFD bittet, folgende Auffassung zu vertreten:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen v. 25. 8. 1969 (
Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis ist nach fahrlehrergesetzlichen Bestimmungen entscheidend, daß der Fahrlehrer für die Fahrschule eine fremdbestimmte Arbeit leistet und der Weisungsbefugnis des Fahrschulinhabers unterliegt, zu dem er wegen der diesem obliegenden Pflicht zur Überwachung und Anleitung der beschäftigten Fahrlehrer in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis tritt.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|