Nach bisheriger Verwaltungsauffassung (R 115 Abs. 6 EStG 1999) waren für die Durchführung eines Verlustrücktrages von 1999 nach 1998 die Grundsätze der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG in der Fassung des
Der BFH hat nunmehr mit Urteil vom 09.03.2011 (
Das Urteil ist im BStBl 2011 II S. 751 veröffentlicht und allgemein anzuwenden. Bislang ruhend gestellt Einspruchsverfahren können wieder aufgegriffen und entsprechend erledigt werden.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|