Die im Zuge der Zulassung eines Medikaments in der Regel durchzuführende klinische Prüfung i.S.d. §
Eine begünstigte Forschungstätigkeit liegt grundsätzlich nicht vor, wenn es sich um die bloße Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse handelt. Im Zusammenhang mit der Zulassungsprüfung für ein Medikament kann hiervon nicht ausgegangen werden. Einer klinischen Prüfung bedarf es nach §
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