Der BFHGerichtsbescheid vom 11. November 2009 -
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird in den Fällen, in denen für eine Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Zuwendungsgegenstandes die Übertragung des Nießbrauchs auf das Surrogat bereits in der Schenkungsabrede vereinbart wurde, nicht mehr an R 85 Abs. 4 Satz 4 ErbStR festgehalten.
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